Was benötige ich, um meinen B196-Führerschein zu machen?
In Deutschland besteht die Möglichkeit, mit einer B196-Erweiterung des Pkw-Führerscheins (Klasse B) bestimmte Motorräder der Klasse L3e-A1 zu fahren. Dazu zählen auch die Maeving RM1, RM1S und RM2.
Die Erweiterung B196 ist keine eigenständige Führerscheinprüfung, sondern eine verpflichtende Fahrerschulung, die im Führerschein eingetragen wird.
Voraussetzungen für die B196-Erweiterung
Um die B196-Erweiterung zu erhalten, musst du:
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im Besitz eines gültigen Pkw-Führerscheins der Klasse B sein
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diesen seit mindestens 5 Jahren besitzen
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eine verpflichtende Fahrerschulung bei einer Fahrschule absolvieren
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mindestens 9 Unterrichtseinheiten
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davon theoretische und praktische Inhalte
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keine zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung ablegen
Nach Abschluss der Schulung wird dir die Erweiterung B196 in deinen Führerschein eingetragen.
Welche Maeving Modelle sind mit B196 fahrbar?
Mit der B196-Erweiterung darfst du in Deutschland folgende Maeving Modelle fahren:
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Maeving RM1
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Maeving RM1S
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Maeving RM2
Alle genannten Modelle fallen in die Fahrzeugklasse L3e-A1 und erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung mit B196.
Wichtiger Hinweis für Österreich und die Schweiz
Die B196-Erweiterung ist eine ausschließlich in Deutschland gültige Regelung.
In Österreich und der Schweiz ist diese Erweiterung nicht anerkannt.
Um eine Maeving in diesen Ländern zu fahren, ist ein Motorradführerschein der Klassen A1, A2 oder A erforderlich, entsprechend den nationalen Vorschriften.
Für verbindliche und aktuelle Informationen zu Führerscheinklassen, Voraussetzungen und regionalen Besonderheiten empfehlen wir, sich direkt an eine Fahrschule oder die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden.