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Ich habe meinen Pkw-Führerschein vor 2001 erworben. Benötige ich dennoch eine zusätzliche Fahrerlaubnis, um ein Maeving Motorrad zu fahren?

Ja. Dein Pkw-Führerschein (Fahrerlaubnis der Klasse B) berechtigt dich in Deutschland nicht zum Fahren eines Leichtkraftrads der Klasse L3e-A1. Nur, wenn deine Fahrerlaubnis vor dem 1. April 1980 als Klasse 3 ausgestellt wurde, schließt sie Leichtkrafträder der Klasse A1 ein. 

Die Maeving Modelle RM1, RM1S und RM2 gelten als Leichtkrafträder mit einer Leistung von bis zu 11 kW (elektrisches Äquivalent zu 125 cm³). Um sie legal zu fahren, benötigst du daher eine zusätzliche Fahrerlaubnis.

Mögliche Optionen in Deutschland

  • einen Motorradführerschein der Klasse A1, A2 oder A, oder

  • die Erweiterung B196 zu deinem bestehenden Pkw-Führerschein (Klasse B)

Auch ein vor 2001 ausgestellter Pkw-Führerschein allein reicht nicht aus, um ein Maeving Motorrad zu fahren.

Maeving New Rider Programme

Maeving bietet ein New Rider Programme, bei dem die Kosten für deine B196-Fahrerschulung nach dem Kauf eines Maeving Motorrads erstattet werden können.
Weitere Informationen und Teilnahmebedingungen findest du hier:
https://maeving.com/de-de/pages/new-rider-programme