Kann ich die B196-Fahrerschulung nicht bestehen?
m rechtlichen Sinne kannst du die B196-Fahrerschulung nicht „durchfallen“, da es sich nicht um eine Prüfung, sondern um eine verpflichtende Schulung handelt.
Allerdings liegt es im Ermessen der Fahrschule, ob du nach Abschluss der Schulung als ausreichend vorbereitet giltst, um die Eintragung der B196-Erweiterung zu erhalten. Sollte die Fahrschule der Ansicht sein, dass zusätzliche Übung erforderlich ist, kann sie empfehlen, weitere Fahrstunden zu absolvieren, bevor die Schulung als abgeschlossen gilt.
Dies kommt in der Praxis selten vor, da die B196 in erster Linie als Ausbildungsmaßnahme konzipiert ist und nicht als Leistungsprüfung.
Die B196-Erweiterung ist eine deutsche Sonderregelung und nicht in Österreich oder der Schweiz gültig.
In diesen Ländern ist zum Fahren einer Maeving ein Motorradführerschein der Klassen A1, A2 oder A erforderlich.